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Die Eröffnungsbilanz: Das Dokument für Klarheit zum Beginn

Die Eröffnungsbilanz markiert den finanziellen Startpunkt eines Unternehmens oder Geschäftsjahres. Sie zeigt, welche Vermögenswerte vorhanden sind und welche Schulden bestehen und bildet damit die Grundlage für die gesamte Buchführung. Ob bei einer Unternehmensgründung, einer Umfirmierung oder zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres: Ohne Eröffnungsbilanz keine geordnete Buchhaltung.

Was ist eine Eröffnungsbilanz?

Die Eröffnungsbilanz ist eine Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva zum Startzeitpunkt eines Unternehmens oder Geschäftsjahres. Sie bildet den Anfangspunkt der doppelten Buchführung und muss die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erfüllen. Typische Inhalte:

  • Aktivseite: z. B. Bankguthaben, Anlagevermögen, Forderungen, Kassenbestand
  • Passivseite: z. B. Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen

Im Ergebnis müssen beide Seiten der Bilanz gleich groß sein – Stichwort: Bilanzgleichgewicht.

Wer muss eine Eröffnungsbilanz erstellen?

Eine Eröffnungsbilanz ist verpflichtend für:

  • Kaufleute nach Handelsrecht (HGB) bei Gründung, Übernahme oder Umwandlung
  • Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) bei Gründung
  • Einzelunternehmen, sobald sie buchführungspflichtig sind
  • Unternehmen bei Wechsel von der EÜR zur doppelten Buchführung

Die Eröffnungsbilanz muss spätestens mit Beginn der Buchführung vorliegen – bei Kapitalgesellschaften sogar notariell beurkundet und beim Handelsregister eingereicht werden.

Formale Anforderungen

Die Eröffnungsbilanz muss:

  • in deutscher Sprache erstellt sein
  • eine klare Gliederung in Aktiva und Passiva enthalten
  • Datum und Unterschrift des Unternehmensinhabers bzw. Geschäftsführers tragen
  • vollständig und wahrheitsgemäß sein

Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzliche Vorschriften nach § 242 HGB.

Dokumentation und Aufbewahrung

Die Eröffnungsbilanz ist ein aufbewahrungspflichtiges Dokument . Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre, gerechnet ab dem Ende des Geschäftsjahres. Sie sollte gemeinsam mit anderen Gründungs- und Buchhaltungsunterlagen archiviert werden – vorzugsweise digital und revisionssicher.

Fazit

Die Eröffnungsbilanz ist kein bloßer Formalakt, sondern ein zentrales Dokument der Unternehmensführung. Sie sorgt für Klarheit, Struktur und Transparenz, ist Grundlage für spätere Entscheidungen – und ein Nachweis für Banken, Investoren oder das Finanzamt. Wer hier sauber arbeitet, legt den Grundstein für eine verlässliche Buchhaltung.

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