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Entsorgungsnachweis: Das Dokument für rechtssichere Abfallentsorgung

In vielen Bereichen reicht es nicht aus, Abfälle einfach nur zu entsorgen – sie müssen auch nachweislich und ordnungsgemäß dokumentiert werden. Der Entsorgungsnachweis ist dabei das zentrale Instrument: Er belegt, dass ein Abfallstoff fachgerecht, gesetzeskonform und nachvollziehbar entsorgt wurde. Besonders bei gefährlichen Abfällen ist der Nachweis nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich verpflichtend.

Was ist ein Entsorgungsnachweis?

Ein Entsorgungsnachweis ist ein behördlich anerkanntes Dokument, das die Verwertungs- oder Beseitigungswege von Abfällen nachvollziehbar dokumentiert. Er gibt Auskunft darüber:

  • welcher Abfall in welcher Menge entsorgt wurde,
  • woher der Abfall stammt (Abfallerzeuger),
  • wer ihn entsorgt hat (Entsorger),
  • welches Verfahren zur Anwendung kam (Verwertung oder Beseitigung),
  • und ob gesetzliche Vorgaben eingehalten wurden.

In Deutschland ist der Entsorgungsnachweis Teil des Nachweisverfahrens gemäß Nachweisverordnung (NachwV) .

Für wen ist ein Entsorgungsnachweis Pflicht?

Ein Entsorgungsnachweis ist verpflichtend für:

  • Erzeuger gefährlicher Abfälle, sobald bestimmte Mengenschwellen überschritten werden,
  • Entsorgungsunternehmen, die diese Abfälle behandeln oder beseitigen,
  • Transporteure, wenn sie gefährliche Abfälle befördern.

Beispiele: Asbest, Dachpappe mit Bitumen, belastete Bahnschwellen, Glaswolle oder Chemikalien aus Laboren.

Welche Formen gibt es?

Es gibt zwei zentrale Varianten:

  • Einzelentsorgungsnachweis: für eine spezifische Abfallart und Entsorgungsmaßnahme, z. B. bei einmaligen Projekten.
  • Sammelentsorgungsnachweis: wenn regelmäßig gleichartige Abfälle bei verschiedenen Kunden abgeholt und gemeinsam entsorgt werden.

Der Nachweis erfolgt heute in der Regel elektronisch über das eANV (elektronisches Abfallnachweisverfahren) – mit digitaler Signatur und standardisiertem Ablauf.

Was gehört zur Dokumentation?

Ein vollständiger Entsorgungsnachweis besteht meist aus:

  • Grundlagendokumenten (z. B. Entsorgungsvertrag, Analysedaten),
  • Begleitscheinen für jeden Transport,
  • und ggf. Übernahmescheinen, Verwertungsnachweisen oder Beseitigungsnachweisen .

Diese Unterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren, auch in digitaler Form.

Fazit

Ein Entsorgungsnachweis ist mehr als eine Formalie – er schützt Unternehmen vor Bußgeldern, haftungsrechtlichen Problemen und Imageschäden. Er belegt nicht nur Sorgfalt, sondern auch gesetzeskonformes Umweltmanagement. Wer gefährliche Abfälle zu entsorgen hat, kommt an diesem zentralen Dokument der Abfallwirtschaft nicht vorbei.

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