Wer professionell mit Akten arbeitet - ob in der Verwaltung, im Unternehmen oder im Archiv - weiß: Akte ist nicht gleich Akte. Sie unterscheiden sich nicht nur im Inhalt, sondern auch im Zweck, Medium, Lebenszyklus oder der rechtlichen Relevanz. Um Ordnung ins Chaos zu bringen, hilft eine Klassifikation von Aktenarten, die aus verschiedenen Perspektiven Licht ins Dunkel bringt.
Sie möchten Ihre digitalen und analogen Dokumente effizient verwalten und sicher archivieren? Dann starten Sie mit der passenden Aktenklassifikation – praxisnah erklärt im folgenden Beitrag.
Zweck und Inhalt: Wofür wurde die Akte angelegt?
Ein erster Blick richtet sich auf den eigentlichen Zweck der Akte. Wofür wurde sie angelegt, welche Funktion erfüllt sie?
Oft steht dabei ein konkreter Einzelfall im Mittelpunkt - etwa bei medizinischen Behandlungen, Asylverfahren oder Sozialhilfefällen. Solche Fallakten begleiten Menschen oder Situationen über eine gewisse Zeit hinweg und dokumentieren jeden relevanten Schritt im Prozess.
Daneben gibt es Akten, die sich weniger auf Personen, sondern stärker auf Verfahren konzentrieren. Bei einem Bauantrag beispielsweise werden alle Unterlagen rund um den Verwaltungsvorgang gebündelt - vom Antrag über Stellungnahmen bis zur finalen Entscheidung. Solche Vorgangsakten machen Abläufe nachvollziehbar und beweisbar.
Wenn es um die Beschäftigung von Personen geht, sammeln sich in Personalakten ganz unterschiedliche Dokumenttypen: Verträge, Beurteilungen, Fortbildungsnachweise oder Krankmeldungen. Die Akte dient hier als zentrales Nachschlagewerk für das gesamte Arbeitsverhältnis.
Auch finanzielle Prozesse sind ohne systematische Dokumentation kaum denkbar. Finanzakten wie Haushaltsunterlagen oder Rechnungsbelege bündeln alle Zahlen und Belege - und stellen damit zentrale Informationsquellen für Buchhaltung, Controlling und Revision dar.
Wer hingegen an Projekten arbeitet, braucht ein dynamisches Aktenformat. Projektakten entwickeln sich mit dem Verlauf des Vorhabens und enthalten typischerweise Zeitpläne, Protokolle, Statusberichte oder Abschlussanalysen.
Nicht zuletzt gibt es Vertragsakten, die abgeschlossene oder laufende Vereinbarungen dokumentieren - einschließlich aller Nachträge, Ergänzungen und Kommunikation. Sie sind essenziell, um Rechte und Pflichten langfristig nachvollziehen zu können.
Rechtliche Bedeutung: Welche juristische Relevanz hat die Akte?
Neben dem praktischen Nutzen spielt oft auch die rechtliche Tragweite eine Rolle. Einige Aktenarten entfalten unmittelbare Rechtswirkung, andere dienen eher der Absicherung oder der späteren Nachvollziehbarkeit.
So haben Verwaltungsakte eine besondere Stellung: Sie stellen hoheitliche Entscheidungen dar, die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen - etwa ein Bewilligungsbescheid oder eine Untersagungsverfügung. Sie sind rechtlich bindend und müssen bestimmten formalen Anforderungen genügen.
Daneben existieren Dokumente, die vor allem der Beweissicherung dienen. Beweissicherung wie Ermittlungsakten oder Prüfprotokolle sollen sicherstellen, dass Vorgänge auch Jahre später noch rekonstruierbar sind - sei es vor Gericht, in internen Audits oder gegenüber Dritten.
Schließlich gibt es Akten, die vor allem aufgrund ihrer dauerhaften Relevanz erhalten bleiben. Archivakten erfüllen häufig nicht mehr unmittelbar eine aktuelle Funktion, sind aber aus historischen oder juristischen Gründen unverzichtbar - etwa bei Nachlassfragen, Forschungsvorhaben oder politischen Aufarbeitungen.
Medium: Digitale Akten, Papierakten oder beides?
Ein weiterer entscheidender Unterschied zeigt sich im Medium: Wie und wo existiert die Akte?
Papierakten stehen dabei für das vertraute Bild von Aktenordnern, Trennblättern und Registraturen. Trotz Digitalisierung sind sie in vielen Organisationen noch weit verbreitet - besonders dort, wo Unterschriften, Originale oder bestimmte Formvorschriften verlangt werden.
Digitale Akten hingegen eröffnen neue Möglichkeiten. Sie lassen sich zentral speichern, gezielt durchsuchen und mit klaren Zugriffsrechten versehen. In Behörden, Kliniken oder Unternehmen sind sie als wesentlicher Baustein für sichere Archivierung oft in E-Akte-Systeme oder ERP-Plattformen eingebettet und gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Oft jedoch treffen beide Welten aufeinander. In Hybridakten finden sich Ausdrucke von E-Mails neben handschriftlichen Notizen oder gescannten Dokumenten. Diese Mischformen sind ein gängiges Modell beim Übergang zur digitalen Aktenverwaltung - stellen jedoch besondere Anforderungen an Ordnung und Nachvollziehbarkeit.
Mehr zur sicheren Archivierung nach ISO 15489 erfahren Sie in unserem Beitrag "ISO 15489 & Co. – Standards in der Aktenverwaltung".

Organisationseinheit: Woher stammt die Akte?
Auch die Herkunft der Akte prägt ihre Form und Funktion. Je nachdem, in welchem Kontext sie entsteht, unterscheidet sich nicht nur der Inhalt, sondern auch die Arbeitsweise.
In Behörden entstehen Behördenakten oft aus Verwaltungsverfahren - etwa im Ausländeramt, Bauamt oder bei der Gewerbeaufsicht. Sie spiegeln die formale Logik öffentlicher Verwaltung wider, mit klaren Fristen, Beteiligten und Entscheidungslinien.
Ganz anders ist die Situation bei Gerichten: Hier folgen Gerichtsakten den Regeln der Prozessordnung. Ob im Straf-, Zivil- oder Verwaltungsrecht - sie sind strukturierte Sammlungen von Schriftsätzen, Protokollen, Beschlüssen und Urteilen, oft mit minutiöser Chronologie.
In Unternehmen wiederum dominieren Betriebsakten, die sich um interne Abläufe drehen: Betriebsanweisungen, Produktionsdokumentationen, interne Memos. Hier steht nicht die hoheitliche Ordnung, sondern der betriebliche Nutzen im Vordergrund.
Und schließlich spielen auch Kundenakten eine wichtige Rolle. Sie dokumentieren die gesamte Beziehung zu einer externen Person oder Organisation - von der ersten Kontaktaufnahme über Vertragsabschlüsse bis hin zur Leistungsabrechnung.
Lebenszyklus: In welchem Stadium befindet sich die Akte?
Akten leben. Sie entstehen, verändern sich und verschwinden irgendwann wieder - ein Blick auf ihren Lebenszyklus macht das deutlich.
Zunächst gibt es laufende Akten, die sich mitten im Bearbeitungsprozess befinden. Sie wachsen durch neue Vorgänge, Rückmeldungen und Entscheidungen. Ihre Inhalte sind dynamisch - jede Änderung kann neue Dokumente nach sich ziehen.
Ist der Vorgang abgeschlossen, wird die Akte oft zunächst in einen Zwischenstatus überführt. Solche abgeschlossenen Akten sind inhaltlich erledigt, aber noch nicht endgültig archiviert. Sie bleiben für Rückfragen, Auswertungen oder Widersprüche verfügbar.
Wenn der endgültige Aufbewahrungszeitpunkt gekommen ist, wandern viele Unterlagen als Archivakten in dauerhafte Verwahrung - sofern sie als rechtlich oder historisch relevant eingestuft wurden.
Andere hingegen haben ihren Zweck erfüllt und werden zu Aussonderungsakten - das heißt: Sie können nach Ablauf der Frist vernichtet oder gelöscht werden. Das gilt insbesondere für Unterlagen ohne bleibende Bedeutung.
Strukturierungsgrad: Wie ist die Akte aufgebaut?
Nicht nur der Inhalt, auch die innere Ordnung prägt eine Akte. Je nachdem, wie stark sie strukturiert ist, eignet sie sich für unterschiedliche Zwecke.
Sachakten etwa sind thematisch geordnet - unabhängig von einzelnen Fällen oder Vorgängen. Sie können Fachliteratur, Konzeptpapiere oder Recherchesammlungen enthalten und dienen oft als Hintergrundmaterial oder Projektgrundlage.
Demgegenüber stehen Fall- oder Vorgangsakten, bei denen sich alles um einen konkreten Sachverhalt dreht. Sie folgen einer chronologischen Logik, sind klar abgegrenzt und häufig durch Fallnummern identifizierbar - etwa im Bauwesen, in der Justiz oder in der Sozialarbeit.
Zugriffsebene: Wer darf was sehen?
Schließlich stellt sich die Frage nach der Zugänglichkeit. Nicht jede Akte darf von allen gelesen werden - Vertraulichkeit ist ein zentrales Prinzip der Aktenführung.
Manche Dokumente sind bewusst offen zugänglich - etwa offene Akten wie Handbücher oder Schulungsunterlagen. Sie sollen möglichst vielen Mitarbeitenden oder sogar externen Personen zur Verfügung stehen.
Anders ist das bei vertraulichen Akten. Hier ist der Zugriff auf einen eingeschränkten Personenkreis beschränkt - zum Beispiel bei Personalunterlagen oder sicherheitsrelevanten Dokumenten.
Noch sensibler sind geheime Akten. Sie unterliegen besonderen Schutzstufen und werden oft in speziell gesicherten Bereichen oder Systemen verwaltet - zum Beispiel bei Verschlusssachen oder geheimhaltungsbedürftigen Lageberichten.
Wie baut man ein funktionierendes Aktensystem auf?
Die vorgestellten Kategorien sind keine starren Schubladen - im Gegenteil: Viele Akten lassen sich mehreren Perspektiven gleichzeitig zuordnen. Eine digitale Patientenakte etwa ist zugleich eine Fallakte, eine digitale Akte, eine vertrauliche Akte und möglicherweise eine laufende oder abgeschlossene Akte, je nach Bearbeitungsstand. Für den Aufbau eines Aktensystems bedeutet das: Statt auf starre Einteilungen zu setzen, sollten mehrdimensionale Klassifikationen ermöglicht werden - zum Beispiel über Metadaten, Schlagworte oder Zugriffsrechte.
Ein gutes System stellt dabei sicher, dass jede Akte eindeutig identifizierbar ist, aber zugleich flexibel gefiltert und sortiert werden kann. Je nach Bedarf können bestimmte Merkmale (etwa Medium, Lebenszyklus oder Zugriffsebene) in den Vordergrund gestellt werden - etwa für die Migration ins digitale Archiv oder für eine Revisionskontrolle. Damit wird die Klassifikation nicht zum Selbstzweck, sondern zum Werkzeug einer intelligenten, nutzungsorientierten Aktenführung.
Fazit
Diese Klassifikation hilft dabei, Akten nicht nur abzulegen, sondern gezielt zu organisieren, zu schützen und weiterzuverarbeiten. Ob bei der Einführung eines Dokumentenmanagementsystems, bei der Archivierung oder bei der Planung von Zugriffsrechten: Die richtige Einordnung ist der erste Schritt zur Effizienz.
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