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Datenschutz am Arbeitsplatz: Was Kollegen und Vorgesetzte (nicht) wissen dürfen

"Wieso hast du eigentlich noch so viel Urlaub?" - eine scheinbar harmlose Frage, wie sie im Büroalltag oft fällt. Doch sie berührt einen sensiblen Punkt: den Umgang mit personenbezogenen Daten. Und der findet nicht nur digital statt. Gerade im Büro liegt vieles ganz buchstäblich offen: in Akten, Ordnern oder Ablagen auf dem Schreibtisch.

Der Datenschutz im Arbeitsalltag betrifft also nicht nur das, was gesagt oder gespeichert wird, sondern auch das, was gedruckt, kopiert, abgeheftet und entsorgt wird.

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Was gilt überhaupt als personenbezogen?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen - dazu zählen Name, Adresse, Vertragsdaten, Urlaubsansprüche, Arbeitszeiten, Krankmeldungen oder Gehaltsunterlagen. Besonders sensibel sind Daten über Gesundheit, Religion oder eine Schwerbehinderung.

Diese Daten begegnen uns oft nicht nur digital, sondern auch in Papierform: als Ausdrucke, Bewerbungen, Abwesenheitslisten, Krankmeldungen oder handschriftliche Notizen.

Genau deshalb schreibt die Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz auch vor, dass solche Daten geschützt aufbewahrt und nach Wegfall des Zwecks sicher entsorgt werden müssen und das schließt Papierdokumente ausdrücklich mit ein.

Was dürfen Kollegen wissen und was nicht?

Im Arbeitsalltag wird viel geredet - und manches gefragt, was datenschutzrechtlich heikel ist. Denn Kolleg*innen haben kein automatisches Recht, persönliche Informationen anderer zu kennen. Auch nicht "zwischen Tür und Angel".

Erlaubt ist z. B.:

✅ Sichtbare Abwesenheiten ("Lisa ist im Urlaub") - ohne Angabe des Grundes

✅ Einsehbare Dienstpläne, wenn diese für die Zusammenarbeit notwendig sind

✅ Freiwillig geteilte Infos - z. B. jemand erzählt selbst von einer Erkrankung

Nicht erlaubt:

❌ Krankheitsgründe erfragen oder weitergeben

Lohnzettel oder Vertragsdaten offen herumliegen lassen

❌ Einsicht in Personalakten oder Abmahnungen, auch nicht beiläufig

❌ Alte Krankmeldungen, Bewerbungen oder Notizen offen entsorgen

Denn: Auch der "zufällige Blick" auf eine offen herumliegende Krankmeldung oder einen handschriftlichen Vermerk auf einem Zettel kann zur Datenschutzverletzung führen.

Was dürfen Vorgesetzte wissen - und was nicht?

Führungskräfte benötigen in ihrer Rolle bestimmte Informationen - z. B. für die Einsatzplanung oder Personalentwicklung. Aber auch hier gilt: Nur das, was notwendig und rechtlich erlaubt ist.

✅ Krankschreibung: Die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit darf bekannt sein - nicht aber der genaue medizinische Hintergrund.

✅ Personalakten: Zugriff nur mit konkretem Anlass und Zugriffsberechtigung.

✅ Schwerbehinderung: Nur mit freiwilliger Mitteilung und dann unter besonderem Schutz.

✅ Geburtstage oder Notfallnummern: Nur speichern, wenn es dafür eine Einwilligung gibt.

Wichtig ist auch hier: Informationen auf Papier - etwa Notizen im Mitarbeitergespräch - unterliegen ebenso dem Datenschutz wie digitale Daten. Werden sie nicht mehr benötigt, müssen sie sicher entsorgt werden und gehören nicht in den offenen Papierkorb.

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Papierdokumente als Datenschutzrisiko

Papier scheint auf den ersten Blick weniger kritisch als digitale Daten. Doch genau darin liegt die Gefahr. Auf Papier stehen häufig die sensibelsten Informationen im Unternehmen: Gehaltsabrechnungen, Abmahnungen, Krankmeldungen, Bewerbungen, interne Beschwerden oder handschriftliche Notizen aus Mitarbeitergesprächen. Diese Dokumente sind schnell zur Hand, werden kopiert, weitergegeben, abgeheftet oder spontan abgelegt und dabei oft unbeabsichtigt für Unbefugte zugänglich gemacht.

Der Blick in eine offenliegende Abwesenheitsliste oder eine versehentlich ausgedruckte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann genauso gut eine Datenschutzverletzung sein wie der Klick auf eine falsche Datei. Noch gravierender wird es, wenn solche Unterlagen nach Gebrauch im Papierkorb oder ungeschreddert, ungesichert und unkontrolliert in der blauen Tonne landen.

Was hilft: Sicherheitsmaßnahmen für den Umgang mit Papierdokumenten

Um den Risiken im Umgang mit physischen Unterlagen wirkungsvoll zu begegnen, braucht es klare und gelebte Maßnahmen. Vertrauliche Dokumente sollten nie offen auf dem Schreibtisch liegen bleiben, insbesondere nicht über Nacht oder während der Mittagspause. Abschließbare Rollcontainer, Akten- oder Schranklösungen sind einfache, aber wirksame Mittel gegen ungewollte Einsicht. Drucker in Gemeinschaftsnutzung sollten mit PIN-Freigabe oder sicheren Druckwarteschlangen arbeiten, damit Ausdrucke nicht unbeaufsichtigt herumliegen. Auch der Umgang mit Notizen aus Gesprächen oder Telefonaten sollte bewusst erfolgen. Was nicht mehr gebraucht wird, muss unverzüglich und sicher entsorgt werden. Und genau hier greift der wichtigste Punkt: Vertrauliche Unterlagen gehören nicht in den normalen Papiermüll, sondern in spezialisierte Sicherheitsbehälter für die spätere Aktenvernichtung. Unternehmen, die solche Prozesse etablieren, schaffen nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch ein deutliches Zeichen für Professionalität und Vertrauen.

Was tun bei Unsicherheiten oder Verstößen?

Im Arbeitsalltag lässt sich nicht jede Datenschutzfrage sofort juristisch einordnen. Umso wichtiger ist eine Kultur der Achtsamkeit, in der Unsicherheiten angesprochen werden dürfen und in der Sensibilität im Umgang mit Informationen Teil des gemeinsamen Verständnisses ist.

Wer sich nicht sicher ist, ob bestimmte Daten weitergegeben, offen abgelegt oder entsorgt werden dürfen, sollte im Zweifel lieber nachfragen, statt einfach zu handeln.

Wer bemerkt, dass Kolleginnen ungewollt sensible Informationen preisgeben oder unsachgemäß mit Akten umgehen, kann auch freundlich und respektvoll darauf hinweisen. Für alles Weitere sollten klar benannte Ansprechpersonen zur Verfügung stehen, etwa die Personalabteilung oder Datenschutzbeauftragte.

Und schließlich braucht es auch funktionierende Prozesse: vom gesicherten Aufbewahrungsort bis hin zur professionellen Aktenvernichtung, damit gesetzliche Vorgaben auch praktisch umgesetzt werden.

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Sensibler Umgang mit digitalen Datenträgern

Auch der digitale Umgang mit personenbezogenen Daten erfordert Achtsamkeit. Sensible Dokumente sollten niemals ungesichert auf dem Desktop liegen, sondern in geschützten Verzeichnissen mit klaren Zugriffsrechten gespeichert werden. E-Mails mit Anhängen, in denen die Vermeidung personenbezogener Daten nicht möglich ist, sollten verschlüsselt versendet und nicht unnötig lange gespeichert werden. Auch temporäre Dateien und lokale Kopien bergen Risiken, etwa wenn ein Laptop verloren geht oder Mitarbeitende das Unternehmen verlassen. Wer im Homeoffice arbeitet, sollte zudem darauf achten, dass private Geräte und Cloud-Dienste nicht zur Ablage sensibler Unternehmensdaten genutzt werden. Entscheidend ist, dass Datenschutz nicht als IT-Problem verstanden wird, sondern als gemeinsame Aufgabe im Arbeitsalltag, digital wie analog.

Fazit

Datenschutz am Arbeitsplatz heißt nicht nur, sensibel mit digitalen Daten umzugehen, sondern auch, mit dem, was auf dem Schreibtisch liegt. Bewerbungen, Krankmeldungen oder Gesprächsnotizen auf Papier sind genauso schützenswert wie Dateien im System.Ob analog oder digital: Vertrauliche Informationen brauchen sichere Ablagen, begrenzten Zugriff und eine rechtskonforme Entsorgung, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.

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