Die Aussonderung von Akten beschreibt den Vorgang, bei dem geprüft wird, welche Unterlagen weiterhin aufbewahrt, ins Archiv übernommen oder endgültig vernichtet werden können. Sie bildet die Schnittstelle zwischen Aufbewahrung und Archivierung und ist damit ein zentraler Bestandteil des Aktenlebenszyklus.
Im Gegensatz zur reinen Aktenvernichtung geht es bei der Aussonderung nicht um das bloße Wegwerfen, sondern um eine bewusste Entscheidung: Welche Informationen haben ihren Zweck erfüllt und welche besitzen weiterhin rechtliche, historische oder dokumentarische Bedeutung?

Der Lebenszyklus von Akten
Jede Akte durchläuft von ihrer Entstehung bis zur endgültigen Archivierung oder Vernichtung mehrere Stationen. Dabei zeigt sich: Die Aufbewahrung ist kein statischer Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess.
1. Entstehung: Eine Akte entsteht im Rahmen eines Vorgangs – etwa durch Schriftverkehr, Verträge, Rechnungen oder digitale Dokumente. Sie bildet den Ausgangspunkt für die spätere Bearbeitung und Verwaltung.
2. Bearbeitung und aktive Aufbewahrung: Während der laufenden Nutzung befindet sich die Akte in der aktiven Phase. Sie wird ergänzt, geprüft oder weiterbearbeitet. Die Dauer dieser Phase hängt vom jeweiligen Vorgang ab und kann stark variieren.
3. Abschluss und passive Aufbewahrung: Nach Abschluss des Vorgangs wird die Akte nicht mehr aktiv verwendet, bleibt aber aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen erhalten. In dieser passiven Phase gilt meist eine gesetzlich festgelegte Aufbewahrungsfrist – beispielsweise nach Handelsgesetzbuch (HGB) oder Abgabenordnung (AO).
4. Aussonderung: Ist die Frist abgelaufen, beginnt die Aussonderung. Nun wird geprüft, ob die Akte archivwürdig ist oder datenschutzkonform vernichtet werden kann. Diese Phase bildet den Übergang zwischen Aufbewahrung und endgültiger Entscheidung.
5. Archivierung oder Vernichtung: Unterlagen mit bleibendem Wert – etwa aus rechtlicher, historischer oder dokumentarischer Sicht – werden ins Archiv übernommen. Alle anderen werden sicher und rechtskonform vernichtet.
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Wann Akten ausgesondert werden dürfen
Bevor Akten endgültig vernichtet oder ins Archiv überführt werden, müssen klare Kriterien erfüllt sein. Die Aussonderung ist kein spontaner Schritt, sondern das Ergebnis einer bewussten Prüfung, die sich an rechtlichen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben orientiert.
Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen
Das wichtigste Kriterium für die Aussonderung ist der Ablauf der Aufbewahrungsfrist. Nach HGB und AO müssen geschäftliche Unterlagen in der Regel sechs oder zehn Jahre aufbewahrt werden – je nach Art der Dokumente. Ist diese Frist abgelaufen, darf die Akte überprüft und bei fehlender Archivwürdigkeit vernichtet werden. Der Fristbeginn orientiert sich dabei meist am Ende des Kalenderjahres, in dem der Vorgang abgeschlossen wurde.
Ende der administrativen oder rechtlichen Relevanz
Auch ohne gesetzliche Vorgabe kann eine Akte ausgesondert werden, wenn sie für den laufenden Geschäftsbetrieb keine Bedeutung mehr hat. Das betrifft beispielsweise Entwürfe, Duplikate oder Vorgänge, die endgültig erledigt sind. Entscheidend ist, dass kein praktischer oder rechtlicher Bezug mehr besteht – etwa zu laufenden Verträgen, Kundenanliegen oder Gewährleistungsfristen.
Platz- und Wirtschaftlichkeitsaspekte
Gerade in größeren Organisationen spielt auch der Raumfaktor eine Rolle. Archive, Keller und Server sind keine unbegrenzten Speicher. Durch regelmäßige Aussonderung lassen sich Bestände verschlanken, Abläufe beschleunigen und Kosten für Lagerung oder Datenhaltung senken – ohne gegen Aufbewahrungspflichten zu verstoßen.
Datenschutzrechtliche Vorgaben
Ein weiteres zentrales Kriterium ergibt sich aus dem Datenschutzrecht . Nach Art. 5 DSGVO dürfen personenbezogene Daten nicht länger als nötig gespeichert werden. Sobald der Zweck der Speicherung entfällt, ist eine Löschung geboten – auch bei Aktenbeständen. Die Aussonderung wird so zum wichtigen Instrument, um Datenschutzvorgaben praktisch umzusetzen und unnötige Datenbestände zu vermeiden.
Interne Richtlinien und Aktenpläne
Schließlich spielen auch interne Vorgaben eine Rolle. Viele Unternehmen und Behörden legen in Akten- oder Aufbewahrungsplänen fest, wann und wie Unterlagen ausgesondert werden dürfen. Diese Pläne schaffen Transparenz, reduzieren Ermessensspielräume und erleichtern die systematische Prüfung.
Der Aussonderungsprozess in der Praxis
Die Aussonderung von Akten ist kein spontaner Akt, sondern ein geregelter und dokumentierter Vorgang, der in mehreren Schritten abläuft. Ziel ist, den Überblick über alle Aktenbestände zu behalten, rechtliche Vorgaben einzuhalten und sicherzustellen, dass keine archivwürdigen Unterlagen verloren gehen.
1. Sichtung der Aktenbestände
Am Beginn jeder Aussonderung steht die Sichtung. Dabei werden alle vorhandenen Akten überprüft, um festzustellen, welche Unterlagen ihre Aufbewahrungsfrist erreicht oder überschritten haben. Gleichzeitig wird geprüft, ob sie archivwürdig sind – also ob sie aufgrund ihres Inhalts, ihrer Beweiskraft oder ihres historischen Werts erhalten bleiben sollen. Diese erste Durchsicht schafft die Grundlage für die nachfolgende Bewertung.
2. Bewertung und Dokumentation
Im nächsten Schritt erfolgt die Bewertung der Akten. Diese Aufgabe übernehmen in der Regel die zuständigen Fachabteilungen , oft in enger Abstimmung mit dem Archiv oder einem Beauftragten für die Schriftgutverwaltung. Wichtig ist die Nachvollziehbarkeit jeder Entscheidung. Deshalb sollte jede Aussonderung schriftlich dokumentiert werden – etwa in einem Aussonderungsverzeichnis, einem Protokoll oder innerhalb eines elektronischen Dokumentenmanagementsystems. So lässt sich jederzeit nachvollziehen, welche Akten wann und aus welchem Grund ausgesondert wurden.
3. Übergabe oder Vernichtung
Sind die Entscheidungen getroffen, folgt die Umsetzung: archivwürdige Unterlagen werden an das zuständige Archiv übergeben , nicht archivwürdige werden sicher vernichtet. Bei Papierakten erfolgt dies durch zertifizierte Entsorgungsunternehmen nach DIN 66399, die ein Vernichtungszertifikat ausstellen. Digitale Akten werden gemäß anerkannter Datenschutzstandards gelöscht, um sicherzustellen, dass keine sensiblen Informationen wiederhergestellt werden können.
4. Regelmäßigkeit und Systematik
Die Aussonderung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess . Eine einmalige „Aufräumaktion“ mag kurzfristig Platz schaffen, ersetzt aber kein nachhaltiges System. Nur eine regelmäßige, planvolle und dokumentierte Aussonderung gewährleistet, dass Unterlagen rechtzeitig, vollständig und rechtssicher behandelt werden – und dass der Aktenbestand stets aktuell und überschaubar bleibt.
Umsetzung im Unternehmensalltag
Für die Praxis empfiehlt sich ein systematisches Vorgehen , das rechtliche Sicherheit und Effizienz miteinander verbindet:
-
Führen eines Aktenplans mit eindeutigen Fristen
Ein klarer Aktenplan schafft Übersicht und legt verbindlich fest, wann Unterlagen geprüft oder ausgesondert werden. -
Regelmäßige Prüfung älterer Bestände, z. B. jährlich
Eine jährliche Kontrolle stellt sicher, dass abgelaufene Fristen erkannt und Aussonderungen rechtzeitig durchgeführt werden. -
Trennung nach Status: „in Bearbeitung“, „abgelegt“, „auszusondern“
Die Kennzeichnung nach Status erleichtert den Überblick und zeigt auf einen Blick, welche Akten aktiv, passiv oder aussonderungsreif sind. -
Protokollierung jeder Vernichtung oder Archivübergabe
Ein kurzes Protokoll sorgt für Nachvollziehbarkeit und dient als Nachweis gegenüber internen oder externen Prüfinstanzen. -
Zusammenarbeit mit zertifizierten Entsorgungsunternehmen, die ein Vernichtungszertifikat ausstellen
Zertifizierte Dienstleister garantieren Datenschutz nach DIN 66399 und liefern den offiziellen Nachweis der Vernichtung. -
Einsatz von Softwarelösungen für digitale Aktenverwaltung
Digitale Systeme automatisieren Fristen , erleichtern Dokumentation und machen den gesamten Prozess transparent.
So wird die Aussonderung nicht zur hektischen Räumaktion, sondern zu einem kontrollierten und rechtssicheren Organisationsprozess.
Spezialfälle und Stolperfallen
Nicht jede Akte lässt sich eindeutig zuordnen. Mischakten mit unterschiedlichen Fristen sollten nach der längsten relevanten Frist behandelt werden, um vorzeitige Vernichtungen zu vermeiden. Auch laufende Verfahren oder Prüfungen können die Aussonderung verzögern, solange der Vorgang nicht vollständig abgeschlossen ist. Besonders sensibel sind Gesundheitsdaten, Personal- und Finanzunterlagen , für die oft spezielle Datenschutz- und Fachregelungen gelten. Bei digitalen Akten erschweren verteilte Speicherorte eine vollständige Löschung – hier sind klare Zuständigkeiten und technische Richtlinien entscheidend. Wer diese Sonderfälle frühzeitig berücksichtigt, sichert eine rechtssichere und transparente Aktenführung .
👉 Einen Überblick über verschiedene Aktenarten und deren effiziente Verwaltung finden Sie im Beitrag „Aktenarten im Überblick: So verwalten Sie digitale Akten und Papierdokumente effizient“
Fazit: Der Wert geordneter Aussonderung
Die Aussonderung von Akten ist weit mehr als eine Routineaufgabe. Sie ist ein zentraler Bestandteil verantwortungsvoller Informationsverwaltung. Sie sorgt dafür, dass nur das aufbewahrt wird, was wirklich relevant ist – und dass sensible Daten zum richtigen Zeitpunkt sicher gelöscht werden.
So entsteht eine klare, effiziente und rechtssichere Dokumentenlandschaft, die nicht nur Platz schafft, sondern auch Vertrauen.
Unser Angebot für die Aktenvernichtung
Die Aussonderung endet nicht bei der Theorie. Wenn Akten ihre Aufbewahrungsfrist erreicht haben, sorgen wir für die sichere und gesetzeskonforme Vernichtung. Ob einmalige Archivräumung, mobile Aktenvernichtung vor Ort oder regelmäßige Leerung von Großcontainern – wir übernehmen alle Schritte vom Abtransport bis zum Vernichtungszertifikat. So schließen Sie den Aktenlebenszyklus rechtskonform und effizient ab.
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